Wer schon freiberuflich tätig ist wird sich schon mit dem Thema Versicherungen auseinandergesetzt haben oder hat es vielleicht auf die To-Do Liste gesetzt.
Grade für IT-Experten, die sich noch selbstständig machen möchten, gehört die Frage, welche Versicherungen sie unbedingt haben sollten und welche im eigenen Ermessen liegen, zu einer der vielen organisatorischen Herausforderungen. Um welche Versicherungen muss man sich direkt am Anfang kümmern? Welche haben vielleicht etwas mehr Zeit? Und welche Kosten kommen auf einen zu?
Als Freelancer bist du dein eigener Chef. Leider übernimmt deswegen auch keiner deine Krankenversicherung für dich, zahlt Sozialversicherungsbeiträge oder in die gesetzliche Rentenkasse für dich ein. Und die Organisation von diesen Aufgaben hast du auch selbst am Hals, außer du kannst diese Aufgaben outsourcen. Um dir die Koordination etwas leichter zu machen, haben wir zu diesem Thema einige Informationen für dich zusammengetragen.
Je nach Berufsfeld und Job in diesem Feld ist es notwendig sich individuell abzusichern. Jeder Mensch hat andere Anforderungen und Bedürfnisse an seinen Versicherungsschutz. Nicht alle Versicherungen sind verpflichtend. Welche man auswählt und von welchem Anbieter hängt von der persönlichen Einstellung ab.
Generell haben Freiberufler und Selbstständige einen anderen Versicherungsbedarf als Angestellte. Obwohl sie sich wie Angestellte in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung versichern lassen können, besteht dazu meistens keine Pflicht, sondern die Möglichkeit der freien Versicherungswahl. Zusätzlich dazu kommen Versicherungen, die abhängig von der spezifischen ausgeübten Tätigkeit sind.

Bei der Krankenversicherung gilt seit 2009 die allgemeine Versicherungspflicht. Als Freiberufler oder Freelancer hat man die Freiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu wählen. Während die Beitragskosten der gesetzlichen Krankenversicherung abhängig vom Einkommen sind, sind die Kosten für die private Krankenversicherung anhängig von Vorerkrankungen, den in der Versicherung enthaltenen Leistungen und dem Eintrittsalter. Sollten Freelancer sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, profitieren sie nicht von der Arbeitgeberbeteiligung, sondern müssen die Gesamtkosten allein tragen. Der Beitragssatz wird jährlich neu bemessen, was zu hohen Nach- oder Vorauszahlungen führen kann.
Bei der privaten Krankenversicherung hängt der Versicherungsbeitrag nicht vom Einkommen ab, so können die Beiträge sogar günstiger sein als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistungen beeinflussen hier den Preis und können sich individuell anpassen lassen. Dabei sollte man darauf achten, welche Selbstbeteiligung auf einen zukommt. Freiberufler haben die Möglichkeit zum Basistarif in eine private Vollversicherung aufgenommen zu werden. Für den Eintritt in eine private Krankenversicherung wird immer ein Gesundheitscheck gemacht. Dieser ist ausschlaggebend für den Tarif ist und dafür, ob man überhaupt aufgenommen wird. Wer Vorerkrankungen mitbringt, muss mit hohen Risikozuschlägen rechnen. Wer jedoch in jungen Jahren in die private Krankenversicherung einsteigt kann potenziell Vergünstigungen oder Beitragsrückzahlungen erhalten. Beitragsrückzahlungen kann es auch geben, wenn Angebote der Versicherung nicht in Anspruch genommen werden.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen decken je nach Angebot mehr ab, als die der gesetzlichen. Im Gegensatz zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen, die sich im Allgemeinen ähneln, lohnt es sich bei den Leistungen der privaten genau hinzusehen und den für sich passenden Anbieter auszuwählen.
Ein Punkt, den man bei der Krankenversicherungsauswahl besonders beachten sollte, ist das Krankentagegeld. Als Freelancer hat man darauf nicht automatisch Anspruch. In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen dafür höhere Beiträge gezahlt werden, in der privaten sollte man darauf achten, ob dieser Baustein in der Police enthalten ist oder zu welchen Konditionen hinzugefügt werden kann.
Auch hier besteht die Möglichkeit sich zwischen privater und gesetzlicher Versicherung zu entscheiden. Und auch hier besteht überwiegend eine Versicherungspflicht. Für manche Berufsgruppen gibt es Unfallversicherungen über die Berufsgenossenschaft.
Die Leistungen der privaten Unfallversicherung unterscheiden sich von denen der gesetzlichen Unfallversicherung. Manche Versicherer bieten Zusatz-Pakete zum Versicherungsschutz an, Beispielsweise für Krankenhaustage-, Genesungs-, oder Krankentagegeld. Es lohnt sich also Anbieter zu vergleichen, um das beste Angebot für die eigene Situation zu finden.
Rentenversicherung
Ebenso wie bei der Kranken- und Unfallversicherung können freiberuflich Tätige sich über die gesetzliche Rentenversicherung versichern oder sich privat um die Altersvorsorge kümmern. Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung garantieren Ansprüche auf die entsprechenden Leistungen, beispielsweise auf Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente. Die Höhe der freiwilligen Beträge kann man dabei im Rahmen der Mindest- und Höchstbeiträge selbst festsetzen. Um sich für die gesetzliche Rentenversicherung anzumelden kann man einen Vordruck verwenden, indem die Beitragshöhe angegeben wird.
Es empfiehlt sich aber sich nicht allein auf diese Vorsorge zu verlassen. Welche die richtige Entscheidung für den einzelnen Freiberufler ist hängt von seinen Umständen ab. Das Thema darf aber keinesfalls in Vergessenheit geraten. Es lohnt sich, sich so früh wie möglich damit auseinander zu setzen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift, wenn der Freiberufler vorübergehend oder dauerhaft berufsunfähig wird. Da Selbstständige dafür nicht gesondert vom Staat abgesichert sind, lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie kompensiert (je nach vereinbarten Leistungen) das fehlende Einkommen des Freiberuflers und hat häufig mehr Leistungskomponenten als eine gesetzliche Versicherung und greift früher.
Bei dieser Art Versicherung kann es sich lohnen schon vor Abschluss des Studiums einen Vertrag abzuschließen. Je früher man in eine private Berufsunfähigkeitsversicherung einzahlt, desto besser die Konditionen und umso geringer der finanzielle Aufwand.
Unentbehrlich und für manche freiberuflich tätigen Berufsgruppen verpflichtend, ist die Betriebs- bzw. Berufshaftpflicht (Benennung und versicherte Risiken sind abhängig von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Oft schließt die Berufshaftpflicht Vermögensschäden ein, die Betriebshaftpflicht aber nicht). Sie greift, wenn einem Dritten, beispielsweise einem Kunden, ein Schaden entsteht, für den der Freiberufler im Rahmen seiner Tätigkeit verantwortlich ist. Beispielsweise durch eine Fehlberatung die Mehrkosten oder Betriebsausfälle zur Konsequenz hat oder wenn gegen Urheberrecht oder Lizenzvereinbarungen verstoßen wird. Da diese Schäden extrem hohe Forderungen mit sich bringen können, kann ein solcher Vorfall existenzbedrohlich sein. Der Versicherer kommt für die Kosten der verursachten Schäden auf, beispielsweise für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. So muss der Freelancer nicht mit seinem Privatvermögen haften. Die Haftpflichtversicherung greift auch, um festzustellen, ob der Dritte einen Anspruch gegen den Freiberufler hat und weist unrechtmäßige Forderungen notfalls vor Gericht ab.
Die Berufshaftpflicht kann individuell zusammengestellt werden, je nach Bedarf des Freiberuflers. Sie kann beispielsweise Kunden, Besucher und Lieferanten miteinschließen oder Schäden, die im Büro entstehen (wie z.B. wenn jemand auf nassem Boden ausrutscht). Manche Versicherungsgesellschaften bieten besonders auf IT-Experten zugeschnittenen Schutz an, der vertragliche Pflichten (Fristen, Vertraulichkeit, Datenschutz etc.) miteinschließt. Spezifische IT-Haftpflichtversicherungen erlauben es auch Programmierfehler abzusichern. Grundsätzlich gilt, dass eine gute berufliche Haftpflicht an die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers angepasst sein sollte. Wer beispielsweise auch im Ausland tätig ist, sollte sicher gehen, dass die ausgewählte Police diese Gebiete mitabsichert. Die Kosten der Berufshaftpflicht sind von den eingeschlossenen Leistungen, der Deckungssumme und vom Umsatz des Freelancers und dem Tätigkeitsfeld. Auch die Selbstbeteiligung, die der Freiberufler bereit ist zu zahlen, spielt in den Preis hinein.
Manche Berufs- & Betriebshaftpflichtversicherungen schließen Vermögensschäden mit ein. Wenn die von Ihnen gewählte Versicherung dies nicht tut, lohnt es sich, besonders wenn man viel beratend tätig ist, eine Vermögensschadenhaftpflicht abzuschließen. Die Vermögensschadenhaftpflicht greift spezifisch, wenn durch eine Fehlberatung oder einen Fehler, der in der betrieblichen Tätigkeit entstanden ist, ein Vermögensschaden für den Auftraggeber entsteht. Für IT-Experten kann dies zum Beispiel ein Entwicklungsfehler sein, der Ausfälle beim Kunden generiert und für den Ausgleichszahlungen fällig würden. Der Versicherer prüft, ob der Versicherungsnehmer haften muss und die gestellten Ansprüche berechtigt sind, wendet unberechtigte Anforderungen vor Gericht ab und gleicht die finanziellen Forderungen aus.
Rechtsschutzversicherung
In der Vermögensschadenhaftpflicht und der Berufshaftpflicht ist normalerweise ein passiver Rechtsschutz für die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Ansprüchen enthalten. Die Rechtsschutzversicherung deckt jedoch (je nach versicherten Leistungen) ein viel breiteres Spektrum an rechtlicher Unterstützung ab. Von der Erstberatung über die Vorverhandlungen bis zum gerichtlichen Prozess kann alles abgedeckt werden. Das es im beruflichen Umfeld zu rechtlichen Streitigkeiten kommt ist nicht ungewöhnlich. Beispielsweise wenn ein Kunde nicht zahlen möchte oder falsche Informationen über den Freiberufler in den Umlauf bringt. Auch bei der Rechtsschutzversicherung lohnt es sich genau darauf zu achten, was im abgeschlossenen Vertrag abgedeckt ist und unter welchen Bedingungen die Versicherung greift.
Cyberschutzversicherung
Cyberversicherungen werden immer häufiger empfohlen. Sie schützen den Versicherungsnehmer bei Angriffen durch Hacking und Phishing, bei Cyber-Erpressung, können Datenschutzverletzungen mitabsichern und Datenverlust mitversichern. Auch eingeschlossen werden können Sachschäden an Hardware sowie Vertragsstrafen. Manche Versicherer bieten auch Schulungen und Seminare zur Prävention von Cybererpressung und Sicherheitstrainings an. Es empfiehlt sich eine Cyberversicherung abzuschließen, wenn man viel mit sensiblen Daten arbeitet und besonders wenn diese gespeichert werden.
Über die Inhaltsversicherung sind die betrieblichen Inhalte versichert, dies sich im Büro befinden. Beispielsweise Schreibtische, Aktenschränke und die Kaffeemaschine, aber auch eigenfinanzierte Technik und andere bisweilen teure Geräte, die man als IT-Experte für seine freiberufliche Tätigkeit angeschafft hat. Die Inhaltsversicherung greift, wenn Beispielsweise durch einen Rohrbruch das Büro überflutet wird und das Inventar zerstört. Konkret sind in der Inhaltsversicherung meist Risiken wie Diebstahl, Einbruch, Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm & Hagel, Elementarschäden, Glasbruch und böswillige Beschädigung versichert. Es wird normalerweise der Neuwert ersetzt und nicht der Zeitwert, da Geräte etc. ersetzt werden müssen. Auch Teil der Police kann die Übernahme von Kosten für Aufräum- und Reparaturarbeiten sein. Ergänzen kann man die Inhaltsversicherung bei manchen Versicherern auch so, dass Betriebsunterbrechungen mit abgesichert sind, die durch die versicherten Risken entstehen. Dann wird der Ertragsausfall ersetzt.
Die Kosten der Inhaltsversicherung richten sich nach der Versicherungssumme. Empfohlen wird den Gesamtwert des Inventars zu versichern und unter Umständen sogar lieber zu hoch als zu niedrig anzusetzen. So kann vermieden werden, dass der Versicherungsschutz zu niedrig ist.
Fazit
Je nach Tätigkeit sind andere Versicherungen verpflichtend und je nach Versicherungsgesellschaft enthalten die Versicherungen andere Leistungen. Als freiberuflicher IT-Dienstleister ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Vermögensschutzversicherung dringend zu empfehlen. Welche Versicherungen bei welchem Anbieter man auswählt liegt im Ermessen des Freelancers und der ideale Versicherungsschutz ist abhängig von der eigenen Situation. Generell lohnt es sich, sich zu diesem Thema von einem unabhängigen Makler beraten zu lassen oder auf Vergleichsportalen die einzelnen Anbieter und Konditionen zu überprüfen. Die Kosten, die auf den Freelancer zukommen, hängen von seiner Berufsgruppe, dem versicherten Risiko und dem generierten Umsatz ab.
Quellen
https://www.hiscox.de/geschaeftskunden/freiberufler-versicherung/
https://www.allianz.de/business/vermoegensschaden-haftpflichtversicherung/
https://www.finanzchef24.de/versicherung/freiberufler
https://www.finanzchef24.de/wissen/versicherungsratgeber/private-krankenversicherung
https://www.finanzchef24.de/versicherung/betriebshaftpflichtversicherung
https://www.transparent-beraten.de/ratgeber/versicherungen-fuer-freiberufler/
https://www.cosmosdirekt.de/lebenssituation/selbststaendigkeit/
https://www.selbststaendig.de/wissen/krankenversicherung-freiberufler
https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/versicherung/freiberufler/
https://www.exali.de/it/IT-Haftpflicht,4623.php
https://www.exali.de/berufshaftpflichtversicherung-freiberufler.html
https://www.check24.de/unfallversicherung/lexikon/selbststaendige-freiberufler/
12.08.2021

